Bauschutt

BAUSCHUTT

Nicht alles, was bei Renovierungsarbeiten als Abfall anfällt, ist Bauschutt. Zum Bauschutt gehören beispielsweise Dachziegel, Sanitärkeramik wie Waschbecken; Fliesen und Kacheln.

Die Anlieferung von Bauschutt ist gebührenpflichtig.

WAS GEHÖRT ZUM BAUSCHUTT
– UND WAS NICHT

Das gehört zum Bauschutt

Z. B.:

  • reiner Beton
  • Dachziegel
  • Fliesen/Kacheln
  • Sanitärkeramik wie Waschbecken, Toilettenbecken
  • Mauerwerk
  • Putz- und Mörtelreste
  • Ziegelsteine

Das gehört nicht zum Bauschutt

Z. B.:

  • Boden und Erde
  • Steine
  • Gipskartonplatten
  • Metalle
  • Glasabfälle
  • Gasbetonsteine, z.B. Ytong
  • Wärmedämmung (Styropor und Mineralwolle)
  • Lehmputz mit Strohmatten
  • Eternit
  • Dachpappe
  • Nichtmineralische Stoffe
  • Glasbausteine

VERWERTUNGSWEG

Die Fraktion wird in einem Brecher zerkleinert und wieder als Baumaterial eingesetzt.

Erfahren Sie hier alles über angenommene Abfallfraktionen und Gebühren

Los geht´s!