Leichtstoffverpackungen

LEICHTSTOFFVERPACKUNGEN

Verkaufs- bzw. Leichtverpackungen gehören nicht in den Restmüll, sondern sie werden separat im Gelben Sack entsorgt und in modernen Sortieranlagen wieder getrennt und unterschiedlichen Wiederverwertungen zugeführt.

In den Gelben Sack gehören alle Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Verbundstoffen und Metallen – mit Ausnahme von Papp- und Papierverpackungen sowie Behältergläsern. Weitere Beispiele von Verpackungen, die in den Gelben Sack gehören und was auf keinen Fall in den Gelben Sack gehört, kann unter dem Punkt „Was gehört in den Gelben Sack – was nicht“ nachgelesen werden.

Die Anlieferung von Gelben Säcken ist gebührenfrei.

WAS GEHÖRT IN DEN GELBEN SACK
– UND WAS NICHT

DAS GEHÖRT IN DEN GELBEN SACK

Verpackungen aus Kunststoff, z.B.:

  • Joghurtbecher
  • Chipstüte
  • Weichspülerflasche
  • Spülmittelflasche
  • Plastiktragetasche

Verpackungen aus Aluminium, z.B.:

  • Aluschale
  • Alufolie
  • Aludeckel

Verpackungen aus Weißblech, z.B.:

  • Konservendosen
  • Verpackungen aus Verbundmaterial , z.B.:
  • Getränkekartons für Saft und Milch (Tetrapacks)
  • Verpackungen aus Styropor, z.B :
  • geschäumte Schalen für abgepacktes Obst und Fleisch

Verpackungen bitte ungespült, aber ohne Inhaltsreste und lose in den Gelben Sack geben.

DAS GEHÖRT NICHT IN DEN GELBEN SACK

Verpackungen aus:

  • Glas
  • Papier
  • Pappe

Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff und Metall, z.B.:

  • Besteck
  • Einweggeschirr
  • Kochtöpfe
  • Plastikschüsseln/Körbe
  • Plastikstühle
  • Toilettenbrillen

VERWERTUNGSWEG

Die bei der Sortierung gewonnenen Materialfraktionen sind in der Regel ohne weitere Vorbehandlung (Metalle, Papier) direkt zum Recycling geeignet.

Kunststofffraktionen bedürfen zur stofflichen Verwertung häufig einer weiteren materialspezifischen Aufbereitung bzw. können direkt energetisch verwertet werden.

Erfahren Sie hier alles über angenommene Abfallfraktionen und Gebühren

Los geht´s!