Verkaufs- bzw. Leichtverpackungen gehören nicht in den Restmüll, sondern sie werden separat im Gelben Sack entsorgt und in modernen Sortieranlagen wieder getrennt und unterschiedlichen Wiederverwertungen zugeführt.
In den Gelben Sack gehören alle Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Verbundstoffen und Metallen – mit Ausnahme von Papp- und Papierverpackungen sowie Behältergläsern. Weitere Beispiele von Verpackungen, die in den Gelben Sack gehören und was auf keinen Fall in den Gelben Sack gehört, kann unter dem Punkt „Was gehört in den Gelben Sack – was nicht“ nachgelesen werden.
Die Anlieferung von Gelben Säcken ist gebührenfrei.